Liebe Partnerinnen und Partner, mit der Einführung der neuen Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen per 1. April 2025 ergeben sich wichtige Änderungen für IT-Dienstleister. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Wer unterliegt der Meldepflicht?
- Kritische Infrastrukturen wie Energieversorger, Gesundheitswesen, Banken und Telekommunikation
- IT-Dienstleister, die Rechenzentren betreiben, Cloud-Computing anbieten oder digitale Sicherheitsdienste bereitstellen
- Hersteller von Hard- und Software mit Fernwartungszugang
- Unternehmen, die IT-Sicherheitsleistungen für kritische Infrastrukturen erbringen
Welche Cyberangriffe sind meldepflichtig?
- Angriffe, die die Funktionsfähigkeit einer kritischen Infrastruktur gefährden
- Manipulation oder Abfluss sensibler Informationen
- Unentdeckte Cyberangriffe über mehr als 90 Tage
- Angriffe mit Erpressung oder Drohung
Was ist bei einem Cyberangriff zu tun?
- Meldung innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS)
- Relevante Informationen bereitstellen (Zeitpunkt, Auswirkungen, bekannte Angreifer)
- Nachreichen fehlender Angaben innerhalb von 14 Tagen
- Einhaltung der internen Reaktions- und Notfallpläne zur Schadensminimierung
Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung?
- Ab Oktober 2025: Bussen bis zu 100’000 CHF
- Bereits ab April 2025: gesetzliche Meldepflicht ohne Sanktionen in der Übergangsphase
Unterschiede zur Meldepflicht nach Datenschutzgesetz (DSG):
Ihr Handlungsbedarf:
- Prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Meldepflicht fällt
- Prozesse anpassen, um eine Meldung innerhalb von 24 Stunden sicherzustellen
- Sensibilisierung interner und externer IT-Dienstleister
- Implementierung geeigneter Sicherheitsmassnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Angriffen
- Im Zweifelsfall eine Beurteilung durch das Bacs einholen
Die neue Meldepflicht bringt Herausforderungen, aber auch Chancen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Als Ihr Partner für IT-Security stehen wir Ihnen mit Beratung und passenden Lösungen zur Seite.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Cybersecurity-Produkte? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Weitere Infos:
- Bundesrat – Medienmitteilung Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen gilt ab 1. April
- Was die Meldepflicht für IT-Dienstleister bedeutet – inside-it.ch
- Boll Tech Blog Artikel: Is Your FortiGate Under Attack?
- Boll Tech Blog Artikel: Remediation Steps if your FortiGate got Hacked or Attacked
![]()

Sind Sie interessiert, den BOLL Blog als RSS Feed zu abonnieren?